Sonderkündigungsrecht - Was ist das eigentlich und wie mache ich davon Gebrauch?

Kurz und knapp: Das Sonderkündigungsrecht ist ein Recht, welches bei fast allen langfristigen Verträgen gilt. Es kann Ihnen helfen, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, falls sich beispielsweise Vertragsbedingungen ändern. Dies kann bei Versicherungen, Stromverträgen, Abonnements, Internetverträgen, und vielen mehr der Fall sein.

Warum gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

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Normalerweise sind langfristige Verträge in ihrer Laufzeit strikt festgelegt. Mit dieser Laufzeit haben sich beide Seiten einverstanden erklärt. Jedoch können persönliche Umstände aufkommen, welche ein vorzeitiges Beenden von Verträgen notwendig machen. Idealerweise kann hier vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn es unzumutbar ist, mit der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist bzw. Laufzeit zu warten. Gründe hierfür sind besondere Ereignisse (Todesfall, schwerwiegende Krankheit), oder aber eine einseitige Vertragsänderung ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei (Tariferhöhungen ohne Leistungsverbesserung). Jedoch gelten, wie bei vielen Rechtsthemen, unterschiedliche Regelungen je nach Situation. 

Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen

Bei Stromverträgen gibt es natürlich auch ein Sonderkündigungsrecht. Strom- und auch Gasverträge haben oft eine Mindestlaufzeit, die eingehalten werden muss. Danach wird der Vertrag zwar verlängert, kann aber monatlich gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht ist also besonders während der Mindestlaufzeit relevant. Das Recht kann beispielsweise bei einer Preisveränderung geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich nur um eine veränderte Mehrwertsteuer. Verändern sich die Preise, so muss der Lieferant Sie informieren, da sich die originalen Vertragsgegebenheiten verändern. Wenn der Lieferant Sie informiert, haben Sie 2-6 Wochen Zeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Persönliche Umstände, welche Ihnen ebenfalls eine außerordentliche Kündigung ermöglichen, sind zum Beispiel Umzüge. Wenn Sie kündigen möchten, schicken Sie Ihre Kündigung entweder per Einschreiben oder aber über einen Kündigungsdienst. So stellen Sie sicher, dass Sie einen Nachweis Ihrer Kündigung haben.

Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen

Sonderkündigungsrecht bei der KfZ Versicherung

Falls Sie die Wechselphase im Herbst verpassen, können Sie Ihre Kfz-Versicherung per Sonderkündigungsrecht beenden. Wenn der Versicherer zum Beispiel den Beitrag der Kfz-Haftpflicht oder der Teil- bzw. Vollkasko erhöht, ohne dass die Leistungen verbessert werden, so steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht zu. Preisveränderungen nach einem Schaden können auch als Grund für das Kündigungsrecht genügen.

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Persönliche Umstände, wie der Verkauf der versicherten Autos, können ebenfalls als Sonderkündigungsgrund gelten.

Sonderkündigungsrecht bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Auch die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Vertrag, und auch hier gibt es Situationen, in welchen das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden kann. Wenn sich hier Ihr Zusatzbeitrag erhöht, so haben Sie bis zu einem Monat Zeit, zu kündigen und eine neue Krankenversicherung zu finden. Besonders zum Jahreswechsel sollten Sie aufpassen, denn hier muss die Krankenkasse es Ihnen nicht mitteilen, falls sich die Preise von Versicherungsverträgen erhöhen. Dies ist dann lediglich auf der Website oder im Mitgliedermagazin zu finden. Falls Sie unter diesen Umständen außerordentlich kündigen möchten, lohnt sich hier also ein bisschen Eigeninitiative.

Unabhängig davon ist es außerdem möglich, die Krankenkasse nach 12 Monaten auch ohne Sonderkündigung zu wechseln.

Sonderkündigungsrecht bei der privaten Krankenversicherung

Eine Sonderkündigung bei einer privaten Krankenkasse ist möglich, wenn das Einkommen der Versicherten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Die Jahresentgeltgrenze beschreibt das jährliche Einkommen, welches nötig ist, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Wenn diese also unterschritten wird, kann in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden. Um diese außerordentliche Kündigung geltend zu machen, muss der privaten Krankenkasse innerhalb von zwei Monaten nachgewiesen werden, dass der Versicherte nun versicherungspflichtig ist.

Sonderkündigungsrecht bei Telekommunikation

Verträge für DSL, Kabel, oder aber für Mobilfunk haben meist Laufzeiten zwischen 12 und 24 Monaten. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sollte dieser mit einer Frist von einem Monat kündbar sein. 

Sonderkündigungsrechte können geltend gemacht werden, wenn bei einem Umzug dieselbe Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. In diesem Fall dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Zusätzlich kann eine außerordentliche Kündigung durchgeführt werden, wenn der Anbieter innerhalb der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung ankündigt.

Sonderkündigungsrecht als Mieter:in

Als Mieter:in hat man ebenfalls bestimmte Bedingungen, unter welchen man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.

Im Falle einer Mieterhöhung, beispielsweise bei einer Angleichung an die ortsüblichen Mietkosten, oder aber nach einer Modernisierung, hat der Mieter oder die Mieterin zwei Monate Bedenkzeit, nach welchen mit einer Frist von zwei Monaten der Mietvertrag gekündigt werden kann. Während dieser Zeit darf die angekündigte Mieterhöhung noch nicht gelten.Wenn der Mieter oder die Mieterin aufgrund von bestimmten Voraussetzungen einen Untermieter oder eine Untermieterin sucht, der Vermieter oder die Vermieterin jedoch die Anfrage auf Untervermietung ablehnt, steht dem Mieter oder der Mieterin ebenfalls das Sonderkündigungsrecht zu.

Wenn der Mieter oder die Mieterin verstirbt, so steht den Erben ebenso das Sonderkündigungsrecht zu. Hier ist eine Frist von drei Monaten gegeben. Dies sichert die Erben davor ab, nicht bis zum Ablauf des Mietvertrages zahlen zu müssen.

Sonderkündigungsrecht bei der Baufinanzierung

Bei Baufinanzierungen sind die Verträge meist auf sehr lange Laufzeiten festgelegt. Wenn man diese kündigen möchte, muss man normalerweise 10 Jahre warten, bis man ordentlich kündigen kann. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer die Immobilie verkaufen muss, aufgrund von privaten oder beruflichen Situationen. Jedoch ist in diesen Fällen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten nötig. Außerdem hat die kreditgebende Bank in solchen Situationen Anspruch auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.  

Sonderkündigungsrecht bei Fitnessstudios

Für Mitglieder eines Fitnessstudios gelten oft Verträge über 12 bis 24 Monate. Diese zu kündigen ist generell schwierig. Oft lohnt es sich jedoch nachzufragen, da einige Fitnessstudios kundenfreundlich orientiert sind. Daher kann es sein, dass sie eine Ausnahme machen.

 Aber auch in bestimmten Fällen kann hier das Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden. Solche Fälle sind beispielsweise ein Umzug des Fitnessstudios oder aber per Attest bestätigte Sportuntauglichkeit des Vertragsnehmers. Aber selbst bei Sportuntauglichkeit kommt es auf den speziellen Fall an.

Fazit: Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht ist also ein Recht, das bei vielen Verträgen geltend gemacht werden kann. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, kommt auf den Vertrag an. Wenn Sie also einen Vertrag kündigen möchten, informieren Sie sich über Ihre Rechte, vielleicht können Sie eine Sonderkündigung einreichen. Besonders bei Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas können Sie sich gerne auch noch einmal telefonisch bei uns melden. Gerne helfen wir Ihnen weiter, um Ihren Wechsel möglich zu machen.